Im Auftrage des Konsistoriums dieser Kirche auf Grund amtlichen Materials dargestellt von
Dr. Gaigalatis Professor der Theologie in Kaunas
1929 Memel-Klaipeda
Kommissionsverlag der »SANDORA« Buchhandlung
Die evangelisch-lutherische Kirche in Litauen, ihre Nöte und Kämpfe im Zeitraum von 1925 bis 1929
Im Auftrage des Konsistoriums dieser Kirche
auf Grund amtlichen Materials dargestellt von Dr. Gaigalatis
Professor der Theologie in Kaunas
1929 Memel-Klaipeda
Kommissionsverlag der »SANDORA« Buchhandlung
Vorwort.
Der sogenannte Kirchenstreit in der evangelisch- lutherischen Kirche Litauens!) hat seit seinem Entstehen Anfang 1926 in der gesamten evangelischen Kirche viel Staub aufgewirbelt. Welches waren die Gründe, die die- sen Streit veranlassten? Ein grosser Teil der evangeli- schen Geistlichen der Kirche Litauens hatte meine Wahl zum Mitglied des Konsistoriums als angeblich ungesetz- lich beanstandet und sich nach meiner Ernennung zum Präsidenten des Konsistoriums von diesem ohne be- sondere Aufregung losgesagt. Immerhin hätte die Kirche mit ihren Gliedern an der Erfüllung ihrer Auf- gaben sich weiter betätigen können, wenn nicht meh- rere Geistliche nebst ihren Helfershelfern, meist aus na- tionalpolitischen Gründen, einen hässlichen Kampf gegen das Konsistorium, das zu einer friedlichen Arbeit ent- schlossen war, durch Treibereien und Agitationen in den Gemeinden heraufbeschworen hätten. Das Konsistorium wurde zu einer gewissen Abwehr auf Grund der bestehen- den Gesetze gezwungen, hat aber aus eigenem Antrieb niemand angegriffen. Daher ist auch der ganze Streit als einseitig betrieben zu bewerten. Auch diese Schrift, die eine völlig objektive Darstellung der tatsächlichen Vor- eänge auf Grund der Akten darstellen will, soll der Ab- wehr und Richtigstellung der vielen wahrheitswidrigen Darstellungen in der Presse dienen. Ich gehe sehr ungern an diese Arbeit, werden doch in ihr Vorgänge beschrieben werden müssen, die unserem Kirchenvolk nicht zur Ehre
1) Es sind in Litauen etwa 66000 evangelische Lutheraner, da- von 28000 deutsche, 24.000 litauische und 14 000 lettische Kirchen- glieder.
dienen können. Aber soll Unwahrheit und Falschheit die Kirche erniedrigen? Ich bin es den wirklichen treuen Freunden unserer Kirche schuldig, die Wahrheit darzu- stellen, die Vorgänge in der Kirche zu schildern, die ge- wissenhafte Tätigkeit des Konsistoriums vor Augen zu führen, auch das Leben in der Kirche und die Ordnung in den Gemeinden zu beleuchten. Wer die Wahrheit erfahren will, wird sie in dieser Schrift finden und sich überzeugen, dass meine Wahl keine Veranlassung zu den Wirrnissen in unserer Kirche geben brauchte und ich jedenfalls nicht ab- sichtlich zum Schaden der Kirche mich betätigt habe. Mögen die folgenden Ausführungen vielen die Augen öff- nen, sie von ihrem Argwohn befreien und sie zur freu- digen Mitarbeit zum Wohl unserer armen Kirche führen. Insonderheit möge das Ausland, das wegen des Kirchen- streites uns im Stiche gelassen hat, in christlicher Bruder- liebe uns helfen, die schweren Wunden, die der Weltkrieg der evangelischen Kirche in Litauen geschlagen hat — Litauen war fünf Jahre lang besetztes Gebiet — wieder zu heilen.
Gaigalatis.
Im Sommer 1924, nicht lange vor dem Zusammentritt der litauischen Synode in Sudargas, wurde ich von Pastor Wiemer in Tauroggen und Anderen angefragt, ob ich eine Wahl zum Senior der litauischen Synode in der ev.- luth. Kirche Litauens annehmen würde. Es wären viele Gemeindeglieder wegen der Unverträglichkeiten in den Gemeinden Jurbarkas, Tauroggen und einigen andern recht ungehalten; von einem weiteren Regiment des bis- herigen Präsidenten des Konsistoriums, des Missionars Kibelka, könne man sich keine Befriedigung ver- sprechen. Man hätte zu mir das Vertrauen, dass ich Frieden und Ordnung in der Kirche schaffen würde. Da- her wäre die Zusage der Annahme einer eventl. Wahl von vornherein erwünscht.
Darauf habe ich erwidert, dass ich grosse Bedenken trage, in den Dienst der Kirche Litauens zu treten. Auf keinen Fall möchte ich den Anschein erwecken, als ob ich mich nach Litauen dränge. Daher könne ich auch keine bestimmte Zusage geben.
Eine Einladung, an der Synode in Sudargas als Gast teilzunehmen, habe ich abgelehnt, jedoch dem litauischen Senior Kibelka, mit dem ich näher bekannt war, das, was mich bewegte, vor der Synode brieflich mitgeteilt‘).
1) Der Brief lautet: Memel, den 20. 6. 1924. Lieber und geehrter Freund!
‘ Einige Mitglieder der litauischen Synode haben mir erklärt, dass Sie mich zum Senior der Synode wählen möchten, deswegen weil Sie glauben, dass ich in manchen kirchlichen Angelegenheiten ener- gisch wirken könnte, besonders mit Bezug auf die Staatsregierung und auf verschiedene evangelische Angelegenheiten. Sie verlangten von vornherein meine bindende Zusage zur Annahme der Wahl. Eine solche Zusage habe ich ihnen nicht gegeben, aber ich habe ver-
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Herr K. hat diesen Brief gelegentlich einer Gerichts- verhandlung in Heydekrug öffentlich vorgelesen, ihn aber auf mehrfaches Bitten meinerseits — ich glaubte damals keine Kopie dieses Briefes zu besitzen — mir auch nicht in Abschrift zukommen lassen. K. hat ihn ohne Zweifel mir deswegen vorenthalten, damit ich nicht durch Ver- öffentlichung dieses Briefes mein persönliches: Desinteressement an der Wahl kundzutun in der Lage wäre; denn es wurde später von gegnerischer Seite immer wieder behauptet, ich hätte mich nach Li- tauen hineingedrängt.
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Auf der bald darauf tagenden Synode iin Sudar- gas vom 24. bis 26. Juni 1924 waren 34 Vertreter anwesend, darunter 9 Geistliche (zumeist gewesene Mis- sionare!).
Nach dem Protokoll wird Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl des Synodalvorstandes, zuerst erledigt. Weil dieser
sprochen, dass ich, im Falle meiner Wahl, das Amt annehmen, und
zum Besten der evangelischen Kirche Litauens mich betätigen würde, soviel es in meinen Kräften stünde, besonders bezüglich Erhöhung der Pfarrgehälter, Einrichtung einer Unterstützungskasse für Geist- liche und ihre Witwen und Waisen, Ausführung der erforderlichen Reparaturen, Annäherung der Beziehungen zu den Reformierten und schliesslich auch zu der memelländischen Kirche, Anstellung der Geistlichen usw.
Aber ich tue keine besonderen Schritte zum Zwecke meiner Wahl, sondern überlasse es völlig den Beschlüssen der Synode, ob sie aus eigener Initiative das tun will. Ich bitte nicht anzunehmen, dass ich Sie irgendwie zur Seite schieben wolle; das auf keinen Fall. Nur wenn es nicht möglich wäre, Sie wiederum zu wählen, und ein anderer entsprechender Kandidat nicht vorhanden wäre, dann erst käme meine Kandidatur in Frage. Mein Gewissen ist völlig rein auch in dieser Frage. Die litauische Regierung dürfte mit meiner Kandidatur völlig einverstanden sein. Ich grüsse Sie herzlichst und wünsche Gottes reichen Segen.
1) Pastor Jurkat aus Jurbarkas wird zunächst durch ein- stimmigen Beschluss der Synode wegen seines Konfliktes mit seiner litauischen Gemeinde von der Teilnahme ausgeschlossen. Später allerdings wieder zugelassen.
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Punkt später auf der deutschen Synode den Mittelpunkt ihres Angriffes gegen die litauische Synode bildete, so dürfte die wörtliche Uebersetzung des Protokolls zweck- dienlich sein. Sie lautet:
Weil in diesem Jahre die dreijährige Amtszeit des Synodalvorstandes endet, so müsste die neue Wahl erfolgen. Aber die Wahl könnte auch zum nächsten Jahre zurückgestellt werden, und zwar deswegen, weil das Konsistorium, in welches auch der litauische Synodalvorstand tritt, bis zum nächsten Jahre be- stätigt ist‘). Bei Zurückstellung der Wahl könnte der Synodalvorstand, der mit dem Gesetzentwurf zum neuen Kirchengesetz sich bekannt gemacht hat, dieses Gesetz endgültig vorbereiten, um dasselbe der Re- gierung einzureichen.
Bei der Abstimmung ist die Mehrheit für neue Wahl in diesem Jahre. Es müssen gewählt werden: der Vor- sitzende, dessen Stellvertreter, das weltliche Mitglied und dessen Stellvertreter. Es werden die Kandidaten vorge- schlagen. Es erhalten:
P. Kibelka 16 Stimmen, Dr. Gaigalatis 15 und P. Wiemer 3 Stimmen. Es können demnach gewählt werden: Kibelka oder Gaigalatis. Im ge- heimen Wahlgang erhalten Kibelka 17, Gaigalatis 15 Stimmen, 2 enthalten sich.
Als Stellvertreter wird Superintendent Sroka-Sza- ken mit 13 Stimmen gewählt
Gegen diese Wahl wurde später Protest erhoben.
Dann kommen die in verschiedenen Gemeinden vorhandenen gespannten Beziehungen zwischen den Deutschen und Litauern zur Sprache. Man kam zu dem Schluss, dass zunächst die Geistlichen ein gutes Vorbild geben müssten; wenn man aber zu keiner Ver- ständigung kommen könnte, so wäre eine nationale Trennung inner- halb der Gemeinden am Platze.
1) Laut Akt des Staatspräsidenten vom 19. 4. 22 war Kibelka als Präsident, und Wiemer als Vizepräsident des Konsistoriums auf 3 Jahre bestätigt worden; ihre Amtsperiode lief daher bis zum 20. April 1925. Es durfte demnach vor diesem Termin keine neue Wahl vorgenommen werden. (Russ. Kirchen-Ges. $ 547.)
Weiter wurde beschlossen, dass die Pastoren binnen Jahresfrist ein Examen in litauischer Sprache ablegen, (weil mehrere von ihnen keine genügende Kenntnis der litauischen Sprache besitzen), dass eine theologische Fakultät an der Universität errichtet werde, der Konsistorialpräsident die (Gesetze genau kenne und akademi- sche Bildung besitze, die Kantore den Anforderungen des Pastors und den Beschlüssen des Kirchenrats Folge leisten, und die Kirchen- vorsteher religiöse und sittlich einwandfreie Persönlichkeiten sein müssten. P. Wiemer bittet, die Synode möge Schritte unternehmen, um die litauische Gemeinde Jurbarkas mit dem P. Jurkat zu ver- söhnen. Dagegen erklärt Jurkat, dass er die Gemeinde verlassen wolle, sobald ein den dortigen beiden Gemeinden entsprechender Pastor sich fände. Wegen der gegen den Kantor Jessulat in Tauroggen erhobenen Klage, dass er sich dieKirchenbücher angeeignet habe und sie in gesetzwidriger Weise selber führe, beschliesst die Synode, den Senior zu beauftragen, die Angelegenheit an Ort und Stelle selber zu ordnen.
Das Konsistorium Kibelka (1922—25), dem als Vize- präsident P. Wiemer, und als Mitglieder die Seniore Paul Tittelbach für die Deutschen, und Theodor Kupffer für die Letten, ferner Rudolf Kinder und FritzKruhmin angehörten,leitete vornehmlich Tittel- bach, auf den wiederum der Advokat Baumgärtel, der Gutsbesitzer Bröderich und Pastor Katter- feld ihren Einfluss ausübten, alle drei baltische Emi- granten, die unter den gutmütigen Litauern ein erspriess- liches Gebiet für ihre national-politische Tätigkeit vor- fanden. Die lebhafte politische.Betätigung dieses Kleeblattes hat der evangelischen Kirche, wie auch dem Deutschtum in Litauen, vielfach geschadet‘).
1) „Während dieses durchgreifenden Ausbaues der deutschen Partei Litauens treten neue Kräfte von draussen in die Leitung des deutschen Zentralkomites, nämlich die Gruppe Bröderich — Baumgärtel — Katterield mit ihrer spezifisch deutschen Einstellung, die nunmehr auf die weitere Entwickelung der Partei Einfluss nahm. Sie hat unzweifelhaft der Partei geschadet.“ — „Kegb. Hart. Ztg.“ Nr. 40 vom 24. 1. 28.
Baumgärtel, früher Advokat in Mitau, hat sich durch Artikel in deutschen Zeitungen nach Kräften bemüht, Litauen zu diskredi- tieren. In Kaunas gelang es ihm, führenden Einfluss bei den Deutschen zu gewinnen und sogar in den deutschen Synodalausschuss
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Unter dem Konsistorium Kibelka machten die Ge- meinden der ev.-luth. Kirche schwere Erschütterungen durch. Die Staatspolizei wird für kirchliche Belange weit- gehend in Anspruch genommen, sodass der Innenminister sich genötigt sieht, durch Rundschreiben vom 29. 11. 25 anzuordnen, dass die Polizei nur mit seiner Zustimmung kirchlichen Organen zur Verfügung stehen dürfe‘).
Der Vizepräsident P. Wiemer wurde anfangs im Kon- sistorium geduldet, später, als seine Liebe für Recht und Wahrheit immer klarer hervorleuchtete, lud man ihn zu den Sitzungen des Konsistoriums nicht mehr ein, sondern rief an seine Stelle einen Landwirt, der als Mitglied des Konsistoriums überhaupt nicht bestätigt war. Dieser hat auch den Beschluss, durch den P. Wiemer abgesetzt wur- de, unterschrieben.
(als Ausländer!) zu kommen. In letzter Zeit hat man jedoch die Schädlichkeit seiner Wirksamkeit erkannt, und ihn aus fast allen Vorsitzen und Vorständen entfernt.
Bröderich, baltischer Adelsmarschall, der 1905 den Russen ge- holfen hatte, den lettischen Aufstand niederzuschlagen, agitierte in Litauen bereits gegen das erste Konsistorium Sroka, suchte eine Zeit lang die kirchlichen Gemeindebestrebungen zersetzend zu beeinflussen, hielt es aber schliesslich für das Beste, den Staub: Litauens von seinen Füssen zu schütteln. Wären Baumgärtel und Katterfeld unverzüglich seinen Spuren gefolgt, so hätte sich viel Streit und Kampf erübrigt.
Ueber Katterfelds Tätigkeit wird später die Rede sein.
Das Treiben dieser Balten wurde auch dem Konsistorialrat Kinder zu arg, sodass er sich dagegen auflehnte. Er ist dann durch Beschluss vom 27. 11. 23 von dem Posten als Geschäftsführer des Konsistoriums entfernt worden.
1) Weil dem Konsistorium Gaigalatis schwere Vorwürfe über Ver- gewaltigung derKirche wegen AnwendungvonPolizeiin eini- gen Fällen gemacht wurden — wir haben einen dienstlichen Brief, wie das früher auch inRussland üblich war,durch die Polizei besorgen, eine illegale Versammlung durch den Landrat verbieten (in Kretinga) und einem Bauern die kirchlichen Matrikelbücher, in deren Besitz er sich unrechtmässiger Weise gesetzt hatte, fortnehmen lassen (Bataken) — mögen hier einige Beispiele aus der Praxis des vor- hergehenden Konsistoriums angeführt werden, die bisher in der Oeffentlichkeit wohlweislich verschwiegen sind:
Am 4. 8. 22 beantragte Pastor Tittelbach beim Konsistorium, die Kirchenvorsteher von Tau- roggen zur Verantwortung zu ziehen, weil sie die im Mai 1921 zum Aufbau des im Kriege zerstörten dortigen Pfarrhauses vom Gustav-Adolf- Verein gespen- deten 67000 Mk. nicht bestimmungsgemäss verwendet hätten. Gemäss Beschluss des Konsistoriums vom 12. 9. 22 wird der Kirchenvorstand ersucht, einen Verwendungs- nachweis einzureichen. Die nach fast fünf Monaten ein- gereichte Abrechnung des Verwalters der Kirchenkasse ergibt, dass das Geld, das damals (1921) noch eine be- deutende Summe darstellte, unter den Mitgliedern des Kirchenvorstandes verteilt war, die mit ihr, wie allgemein behauptet wurde, über eineinhalb JahrePrivatgeschäfte ge- macht, und alsdann die völlig entwertete Mark zur Kasse
Am 20. 7. 22 beschliesst das Konsistorium, den früheren Pro- kuror v. Büchler wegen angeblicher Beleidigung gemäss: $ 532 Punkt 3 desı Kriminalgesetzes vor Gericht zu ziehen. (Solange v. Büchler Prokuror des Konsistoriums war, herrschte eine gewisse Eintracht; denn B. war ein echter Deutscher, aber auch ein Freund der Litauer. Als aber die Balten sich in Kaunas fest- setzten, begannen die nationalen Feindseligkeiten, die sich bis in die letzte Zeit hinzogen).
Am 27. 7. 23 wird der Polizeichef in Jurbarkası vom Konsistorium um polizeiliche Hilfe gegen einen auswärtigen litauischen Geistlichen ersucht. Missionar Jurkat dankt am 3. 8. 23 (Nr. 215) für den energischen Durchgriff,
Diesemselben P. Jurkat eröffnet das Konsistorium Kibelka, dass es auf dessen schwere Anklagen gegen Tittelbach ein Strafverfahren wegen Ungehorsam gegen ihn selber einleiten und das Archiv nötigenfalls durch die Polizei abfordern werde.
Am 4. 4. 25 (Nr. 169) wird der Polizeichef in Szilale ersucht, gegen den Prediger Gedraitis auf Grund des $ 97 Str. G. B. vor- zugehen und ihm die Ausübung von gottesdienstlichen Handlungen zu verbieten.
Am 29. 4. 25 wird auf Grund des Beschlusses vom gleichen Tage ein ähnliches Ersuchen an den Jurbarker Polizeichef wegen des altlutherischen Predigers Abromaitis gerichtet.
Am 31. 4. 25 (Nr. 142) berichtet P. Jurkat, dass die polizei- liche Hilfe gut gewirkt habe. Bei den Litauern habe grosse Niedergeschlagenheit geherrscht. Nun hielte aber Abromaitis wieder
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erstattet hatten. Vermutlich um den Klagen des Pastors zuvorzukommen, bittet der Kirchenvorstand das Konsi- storium am 16. 12. 22 um Entsendung der Vorsitzenden der deutschen und litauischen Synode zur Ordnung von strittigen Fragen in der Taurogger Gemeinde. Am 18. 12. 1922 beschliesst das Konsistorium, die Seniore Kibelka und Tittelbach, nebst Prokureur Frenkler zum 6. und 8. Januar 1923 nach Tauroggen zur Untersuchung zu entsenden. P. Wiemer reicht seinerseits zwei Schrift- sätze vom 5. und 7. Januar 1923 ein, in welche folgende Klagepunkte gegen den Kirchenvorstand aufgeführt sind: 1. Die Gustav-Adolf-Spende zum Aufbau des Pastorats ist durch schuldiges Verhalten des Kirchen- rats entwertet. 2. Die Abhaltung von Gemeindesammlungen
Gottesdienst. Er bittet erneut, alles unternehmen zu wollen, um die Rechte der Kirche mit Hilfe der Polizei zu wahren.
Am 22. 6. 25 (Nr. 364) ersucht das Konsistorium den Kreischef in Tauroggen, die Polizei anzuweisen, die Verwaltung der Gemeinde Tauroggen dem P. Wiemer abzunehmen und sie dem Missionar Weihrauch zu übergeben.
Am 28.7.25 beschliesst das Konsistorium Kibelka, den Minister des Innern zu ersuchen, die Polizei auf die Rechte des Konsistoriums hinzuweisen. Die Polizei wird beschuldigt,weder dieKirchengesetze noch die Kompetenz und die Autorität des Konsistoriums zu kennen. Das Konsistorium ersucht den Minister, der Polizei klar zu machen, dass nur diejenigen Geistlichen, die vom Konsistorium zugelassen, und vom Innenminister bestätigt sind, das Recht haben, in den ev.- luth. Kirchen Gottesdienste zu verrichten. Um die kirchliche Ord- nung, insbesondere auf dem Gebiete der Registrierung, aufrecht zu erhalten, kann und wird das Konsistorium niemanden zum Dienst in der Kirche zulassen, der nicht die Erfordernisse der verschiedenen 88 367467 und 856-876 Bd. 11 erfüllt hat, oder nicht die Absicht hat, sie zu erfüllen.
Diese Rechtsauffassung des Konsistoriums Kibelka betreffend Berechtigung der Geistlichen zum Kirchendienst in Litauen ist die- selbe, wie sie unser nachfolgendes Konsistorium ausführlicher den Gemeinden in seinem Beschluss vom 5. 4. 27 zur Kenntnis gebracht hat. Jedoch wurde unser Erlass von „einem genauen Kenner der litauischen Kirchenzustände“ in einem während des Königsberger Kirchentages in der „Königsb. Allg. Ztg.“ Nr. 281 vom 19. 6. 1927 ab- gedruckten Artikel in höhnischer und lügenhafter Weise abgetan.
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-wird durch den Kirchenvorstand verhindert. 3. Pastor und Kantor werden bei der Geldentwertung ungenügend be- soldet. 4. Die Gemeindearmen werden ungerecht be- handelt. 5. Dem Pastor werden die Stolgebühren vor- enthalten. 6. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung werden missachtet und sogar von einzelnen Mitgliedern des Vorstandes im Protokollbuch ausgestrichen. 7. Der Kirchenrat erkennt dasKirchengesetz nicht an und 8. hetzt die Gemeinde auf. 9. Durch das die Ordnung störende Ver- fahren des Führers seiner Gegner (Kantor Jessulat) wären der Unordnung Tor und Tür geöffnet. 10. Jessulat weigere sich, dem Pastor die Amtsbücher zu übergeben und schikaniere ihn mit seinen Genossen auf unerträg- liche Weise. Wiemer gibt auch das Motiv der Hetze gegen ihn an: Es wäre die entschiedene treue Ver- kündigung des Wortes Gottes durch ihn. Er beantragt: 1. Kassenrevision, 2. Wahl eines neuen Kirchenvorstandes, 3. Ausübung der Kirchenzucht; ferner 4. dass der Pastor den Vorsitz im Kirchenrat und in der Gemeindeversamm- lung führe, 5. dass ihm die Gebühren ausgezahlt werden, und 6. dass ein Mitglied des Konsistoriums zur Unter- suchung nach Tauroggen entsandt werde®).
Welche Massnahmen hat nun das Kon- sistorium bei dieser verworrenen Lage in Tauroggen ergriffen? In der Sitzung des Konsistoriums am 4. 4. 1923 wurde merkwürdi- ger Weise nicht etwa die Klage P. Tittelbachs und
1) Den Klagen P. Wiemers seien gewisse Anträge des Kantors Jessulat gegenübergestellt. 1. Er beantragte am 6. 5. 23 beim Konsistorium, alle Schreiben, die nicht persönlich für P. Wiemer bestimmt seien, an den Kirchenrat zu senden. 2. Am 27. 3. 23 be- . antragt er, P. Wiemer anzuweisen, ihm das Protokollbuch der Ge- meinde und das Kirchengesetz auszuhändigen. In einem Schreiben vom 12. 4. 23 beschuldigt der Kantor den Pastor der Unwahr- haftigkeit, schiebt die Schuld der Geldentwertung, ebenso wie die einer Schlägerei dem Pastor zu. Was den letzten Punkt anbelangt, so hat der Friedensrichter festgestellt, dass das Kirchenrats- mitglied E. Paulikait der Urheber der Schlägerei war, in deren Verlauf die Polizei eingreifen musste.
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P. Wiemers gegen den Kirchenvorstand wegen der Gustav-Adolf-Spende verhandelt, sondern die Klage des Kirchenrats gegen P. Wiemer. Es wird beschlossen, eine neue Kommission, da die erste nichts erreicht hatte, nach Tauroggen zu entsenden. P. Wiemer und der Kirchenrat einigen sich, wobei ersterer dem Kirchenrat weitgehende Konzessionen einräumt. Am 23. 4. leitet P. Tittelbach eine deutsche Gemeindeversammlung, in der er sich bemühte, seinen im Deutschen Kalender für Litauen veröffentlichten Synodalordnungsentwurf der Gemeinde auf- zuoktroyren, was ihm nicht recht gelang. Die von ihm dabei zugleich getätigte Wahl von Kirchenratsmitgliedern musste als ungesetzlich auf die Beschwerde der Gemein- de kassiert werden!
So hat das Konsistorium statt Frieden zu stiften, die Unruhe in Tauroggen noch vermehrt.
Am 21. 11. 1923 wurden neue Wahlen des deutschen und litauischen Kirchenrates vorgenommen!).
Der Kirchenvorstand stellt folgende auffallende An- träge an das Konsistorium: 1. (7. 5. 23) dem P. Wiemer zu verbieten, dass er kirchliche Bekanntmachungen ohne Zustimmung des Kirchenrates an die Gemeinde erlässt. 2. (8. 1. 24) Alle Schreiben des Konsistoriums sollen nicht an Wiemer, sondern an Jessulat gesandt werden. 3. (17. 7. 1924) P. Wiemer soll aus Tauroggen entfernt werden. Am 26. 7. 24 ist Präsident Kibelka in Tauroggen. Der Kirchenvorstand erkennt zu Protokoll an, dass sich die verschiedenen gegen P. Wiemer vorgebrachten klein- lichen Beschuldigungen?) nicht aufrecht erhalten lassen,
1) Hierbei wurden 2 Personen zu Vorsitzenden gewählt, die als Urheber von Schlägereien und als Gesetzesübertreter bekannt waren. Daher erhob Wiemer nebst mehreren Gemeindegliedern gegen die Bestätigung dieser Personen Protest. Das Konsistorium beschliesst am 8. 1. 24, diesen die Bestätigung zu versagen, be- stätigt sie dann aber auf ihren Einspruch dennoch.
2) Wiemer soll zu einem Begräbnis sehr spät erschienen sein, er soll wilde Sträucher im Pfarrgarten aushauen, einen Kranken
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und dass es im Gegensatz zur schriftlichen Klage- behauptung nicht zutreffend sei, dass Wiemer den Na- tionalitätenhader zwischen den deutschen und litauischen Gemeindemitgliedern geschürt habe.
Inzwischen hatte am 6. Juli eine von Wiemer einbe- rufene, von 118 stimmberechtigten Gliedern besuchte Ver- sammlung stattgefunden, in welcher die unwürdige Ent- rechtung des Pastors aufgehoben, und verschiedene Kirchenratsmitglieder wegen Verstösse gegen Recht und Sitte aus dem Kirchenrat entfernt, und statt ihrer andere gewählt wurden. Dagegen wurde von jenen wieder ein Protest an das Konsistorium gerichtet (17. 7. 24).
Nun kommt am 15. 8. 24 ein seltsamer Beschluss des Konsistoriums zustande. Kibelka, Tittelbach, Kupffer, Kruhmin und Frenkler berieten über die Klagen des Sen. Tittelbach und des Sen. Kibelka gegen P. Wiemer. Sie beschlossen:
a) In Bezug auf die Klage des Kirchenrates spricht das Konsistorium seine Missbilligung darüber aus, dass P. Wiemer nicht genügend achtgibt auf die Beaufsichti- gung‘) der Konfirmanden und die pünktliche Einhaltung der Zeit bei Abhaltung kirchlicher Versammlungen, Amts- handlungen und beim Unterricht der Konfirmanden.
b) In Angelegenheit des vorzeitigen Verlassens der Synode?) missbilligt das Konsistorium den Umstand, dass P. Wiemer, dem die Einladung zur Synode rechtzeitig zu-
lange warten lassen, der ohne das Abendmahl verstorben sei, und ein schwaches Kind auf die Taufe lange warten lassen. Der Kirchen- vorstand erkennt aber an, dass der Kranke bereits auf dem Trans- port verstorben sei und dass Wiemer den Religionsunterricht sofort verlassen habe, um das Kind zu taufen.
1) Die Beaufsichtigung der Konfirmanden lag dem Kantor und nicht dem Pastor ob, da sich diese nicht im Pastorat, sondern im Kantorat versammeln.
2) Das vorzeitige Verlassen der Synode war durch die Not- wendigkeit, am nächsten Tage Abendmahlsgottesdienst in der grossen Gemeinde Tauroggen zu halten, bedingt. Die Pastoren Josephi und Plamsch waren überhaupt nicht zur Synode erschienen; über deren Bestrafung ist in den Akten nichts vermerkt.
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gegangen war, nicht Vorsorge dafür getroffen habe, die Synode bis zum Schluss mitmachen zu können.
c) Zu der von Sen. Kibelka vorgebrachten Be- schwerde, P. Wiemer habe trotz Beschluss der Synode, wonach in Tauroggen eine Visitation für Konfirmanden. und Schüler stattfinden sollte, die vom Senior aufge- tragene Einberufung einer Gemeindeversammlung unter- lassen, erkennt das Konsistorium P. Wiemer nach $ 481 für schuldig eines bedeutenden Vergehens ge- gen den Auftrag eines Vorgesetzten und erteilt ihm einen einfachen Verweis.
d) In Bezug auf die ungesetzliche Behandlung von Synodalmitgliedern, Haltung von Versammlungen sei- tens seiner Anhänger, die unter seiner Leitung sich die: Rechte einer Gemeindeversammlung beigefügt hatten, und in Bezug auf die Anschuldigungen, durch sein Ver- halten Gegensätze in der Gemeinde und in der ganzen Kirche herbeigeführt zu haben, erkennt das Konsistorium P. Wiemer für schuldig eines schweren Ver- gehens gegen die Befehle der Vorgesetz- tenundgegendas WohlderKirche, erteilt ihm einen scharfen Verweis, und gibt ihm den Rat, sobald als möglich sich um eine andere Stelle zubewerbent). (K. G. $ 481-483.)
1) Dass Konsistorium, Kirchenvorstand und Kantor Jessulat Hand. in Hand unter Nichtachtung von Recht und Ordnung auf die Amtsentsetzung Wiemers hinwirkten, tritt im Folgen- den offen zu Tage:
Der Kirchenvorstand unterbreitet dem Konsistorium 1. eine Ent- schliessung vom 11. 9. 24, wonach derselbe von dem Beschluss des Konsistoriums vom 15. 8. vollauf befriedigt ist, 2. bittet er am 4. 10. mit ‚Bezug auf die Angelegenheit Wiemers auf dem Laufenden ge- halter zu werden und übersendet 3, einen Beschluss vom 6. 10., dem P. Wiemer das Gehalt nur bis zum 1. 2. 25 zu zahlen. Er wäre dann frei, könne fahren und wandern, wohin er wolle und könne sich auch eine andere Stelle, oder einen anderen Beruf suchen.
Kantor Jessulat erklärt, ein Pastorat solle, solange P. Wiemer hierbleibe, nicht gebaut werden, und wenn auch alles verderben und verfaulen sollte. Wir sollen ein zweites Panama erleiden, wie wir es bereits mit der Gustav-Adolf-Spende erlitten haben? Wiemer
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P. Wiemer scheint von diesem Beschluss spät Kenntnis erhalten zu haben. Erst am 17. 11. 24 verweist er zu seiner Entlastung auf das Schreiben des Präsidenten Kibelka vom 7. 7. 24, worin wohl von einer Besprechung’) mit der Gemeinde Tauroggen, nicht aber von der Einberufung einer Gemeindeversammlung im Sinne des Kirchen- gesetzes die Rede war.
Wiemer wehrte sich im Bewusstsein seines Rechts und unter Zustimmung aller seiner Gemeindeglieder, die guten Willens waren und klare Augen hatten (etwa 4000), doch hatte das Konsistorium bereits am 25. 11. 24 be- schlossen, ihn nach Jurbarkas, und den Schwager des Präsidenten Kibelka, Miss. Eckart, der kein litauisch verstand, von Garliavanach Tauroggenzuversetzen. Am 2.3. 25 kam man überein, dem Taurogger Kirchenrat mit- zuteilen, dass er laut Gesetz kein Recht habe, den Pastor abzusetzen. Auf das Schreiben Wiemers, dem Kirchenrat zu verbieten, ihm das Gehalt und Kirchenland wegzu- nehmen, wurde am 30. 3. 25 folgendermassen geantwor- tet: Bezugnehmend auf den Beschluss vom 15. 8. 24, laut welchem P. Wiemer nach einem scharfen Verweis der Rat erteilt wurde, sich sobald als möglich um eine andere Stelle zu bewerben, was er scheinbar unbeachtet gelassen hat, wodurch die Gemeindeverhältnisse sich noch
protestiert am 17. 11. 24 gegen den Beschluss des Konsistoriums vom 15. 8. und beantragt wiederholt Absetzung der aufsässigen Kirchenvorstandsmitglieder, die ihm auch das Gehalt sperren. Am 7. 3. beantragt er, dem Kirchenrat zu erklären, dass er kein Recht habe, den Pastor abzusetzen. Auf eine Anfrage des Konsistoriums berichtet er (5. 2. 25), dass er Religionsunterricht im Gymnasium für Erwachsene, im Lehrerseminar und in der Kommerzschule er- teile. Diese Arbeit hindere ihn nicht an der Erfüllung seiner: pasto- ralen Berufspflichten, ausserdem sei er, der bereits 28 Jahre im Amt stehe, und 5 Kinder zu erziehen habe, auf diese Nebenein- nahmen angewiesen. (Auch P. Tittelbach unterrichtet. Er berichtet z. B. am 11. 12. 25 dem Konsistorium, dass er als Lehrer des Ke- dainerGymnasiums von Dienstag bis Freitag alle Tage vollauf be- schäftigt sei.) #1) siehe oben Punkt c.
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schlimmer gestaltet haben, wird beschlossen, P. Wie- mer (ohne dass er zugegen war) vonder Admini- stration der Gemeinde Tauroggen vom 1.5.25abzubefreienundderGemeindevor- zuschlagen, sich mit Präsident Kibelkain Verbindung zu setzen, zwecks Uebernah- me der Administration‘),
Dieser Beschluss ist, ebenso wie der vom 15. 8. 24, gesetzwidrig. Gemäss $ 486 können Prediger nicht anders der geistlichen Würde entkleidet oder des Amtes entsetzt werden, als auf Grund formellen ge- richtlichen Verfahrens. Der Beschluss stellt also strafbare Rechtsbeugung dar.
Durch einfache Mitteilung des Geschäfts- führers vom 4. 4. 25 Nr. 199 wurde dieser Beschluss: des Konsistoriums dem P. Wiemer kundgegeben, während das K. G. für die Mitteilung von Gerichtsentscheidungen ein bestimmtes Verfahren vorsieht. In einem Schriftsatz vom 11. 4. 25 protestiert P. Wiemer gegen diesen Beschluss‘).
Am 29. 4. 25 berichtet das Konsistorium pflichtgemäss dem Departement für Glaubenssachen von der Amtsent- setzung P. Wiemers und Uebertragung der Verwaltung an Missionar Weihrauch. In seiner Antwort vom 11. 5. 25 (Nr. 2817) weist der Innenminister auf $ 486 des
1 Kibelka sollte also die Administration von Tauroggen über- nehmen. Allgemein wurde behauptet, Kibelka selber wünsche, sich als Nachfolger Wiemers: in Tauroggen niederzulassen. Inde irae!
2) In einem anderen Schreiben vom 15. 4. führt Wiemer ferner dem Konsistorium die von diesen vorgenommenen ungerechten Hand- lungen vor Augen. Der Initiator aller gegen ihn gerichteten Intrigen sei P. Tittelbach. Der grobe Unfug, den der Kirchenvorstand in der Gemeinde getrieben habe, sei absichtlich gefördert worden, um Wiemer abzusetzen. Jessulat berichtet am 24. 4. dem Konsistorium, dass Wiemer sich über den Beschluss des Konsistoriums ungehalten geäussert habe, und die Absicht habe, das Konsistorium vor Gericht zu laden. Jessulat beantragt Bestellung eines Administrators; das Konsistorium beauftragt den Missionar Weihrauch aus Bataken mit der Verwaltung, dem auch zugleich die Nutzung des Pfarrlandes zugesprochen wird.
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K. G. hin, und ersucht das Konsistorium, den P. Wie- mer ungehindert seines Amtes walten zu lassen, bis seine Angelegenheit durchein Gerichtsverfahren erledigt sein werde, Ferner gestatte er auf Grund der $$ 410, 411 und 412 dem P. Weihrauch nicht, die Pfarrgeschäfte in Tau- roggen zu führen. Dessen ungeachtet ersucht das Konsi- storium am 20. 4. 25 P. Wiemer, die Pfarrgeschäfte an Missionar Weihrauch zu übergeben, und am 22. 7. 25 wird der Kreischef von Tauroggen gebeten, dem Missionar Weihrauch bei der Uebernahme des Pfarramtespolizei- liche Hilfe (!) zu gewähren. Am 30. 7. 25 (Nr. 4264) fordert das Innenministerium das Konsistorium auf, sich verantwortlich zu äussern, weshalb Wiemers Angelegen- heit nicht durch Gerichtsverfahren zum Austrag gebracht, und weshalb der Taurogger Kreischef ersucht wurde, polizeiliche Hilfe zu gewähren. Am 31. 7. 25 be- richtet das Konsistorium, dass P. Wiemer durch Beschluss des geistlichen Gerichts am 30. 3. 25 rechtsmässig vom Amte entfernt sei, und fügt eine Abschrift dieses doch fingierten Urteils bei').
1) P. Wiemer hat selber eine Erklärung über die ihm zuge- fügte Unbill und die damaligen Wirren in der Kirche am 1. Septem- ber 1926 veröffentlicht, die zum bessern Verständnis seiner und der allgemein kirchlichen Lage hier im Auszuge Platz finden möge:
Auf den deutschen Synoden in-Kowno in den Jahren 1925 und 1926 und in verschiedenen Zeitschriften, wie auch im Kalender für Litauen „Zeit und Ewigkeit“ pro 1926, bin ich vielfach angegriffen worden.
I. Woher meine Gegner in der Tauroggener
Gemeinde kamen?
1. Infolge meiner entschieden christlichen Verkündung des Wortes Gottes. Der Führer meiner Feinde, Martin Heyer, sagte mir einst in unserem Kantorat: „Wir hätten nichts gegen Sie, wenn Sie nur nicht solch einen Unterschied in Ihren Predigten machen würden, zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen“.
2. Ich überredete, um des Friedens Willen, die deutschen Ge- meindeglieder, die Gottesdienste abwechselnd deutsch und litauisch, litauisch und deutsch, abzuhalten. Das gab den Unruhigen unter dem Deutschen Anlass gegen mich zu hetzen.
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Die Akten enthalten keinen weiteren Schriftwechsel. Anscheinend ruht die Sache bis zur Uebernahme der Konsistorialgeschäfte durch neue Männer.
Das Verfahren gegen P. Wiemer erscheint als ein Tendenzmanöver und bleibt als ein Flecken am Konsistorium Kibelka haften. Das Kon- sistorium als Aufsichtsbehörde hat hinsichtlich des Ver- lustes der Gustav-Adoli-Spende seine Pflicht gröblich vernachlässigt, weil es die Schuldigen nicht zur Verant- wortung gezogen, vielmehr der damaligen politischen
3. Ich verklagte im Jahre 1922 die Kirchenvormünder bei der Gemeindeversammlung dafür, dass die Kirchenvormünder die 66800 Mark, die unserer Gemeinde 1921 zum Wiederaufbau des Pastorates aus Deutschland gegeben worden waren, nicht zum An- kauf des Baumaterials benutzten, sondern das Geld bei sich be- hielten, so dass sein Wert immer mehr schwand.
4. Die Feindschaft meiner Gegner gegen mich wurde noch grösser, als am 8. Januar 1923 eine Kommission des Konsistoriums bei einer grossen Gemeindeversammlung meine Verkläger als schuldig er- kannte, mich aber rechtfertigte.
5. Am 19. März 1923 verurachte der Führer meiner Feinde eine Schlägerei unter den Gemeindegliedern. 17 meiner Gegner wurden darauf von der Polizei mit 25—50 Lit bestraft. Das reizte die Feind- schaft meiner Gegner immer mehr.
6. Der augenscheinliche Urheber der Schlägerei verklagte dann mich und einige Gemeindeglieder beim Friedensrichter. Er wurde aber selbst verurteilt, die Kosten des Prozesses zu bezahlen. Wir Verklagten wurden freigesprochen. — Das frühere Konsistorium er- klärte zwar die von den Unruhestiftern in Tauroggen gegen den Pastor erhobenen Beschuldigungen für unberechtigt, tat aber nichts, um die Umtriebe dieser Leute zu beseitigen. — Aehnliche Wirren, wie in Tauroggen, fanden auch in den Gemeinden Georgenburg, Godlewo, Wischtiten und Birsen statt, und in keiner dieser Ge- meinden wurden diese Wirren vom früheren Konsistorium beseitigt. Ja, der Zustand in mancher dieser Gemeinden wurde noch schlimmer.
I. Meine Gegner erhalten Verbündete,
Da wurde ich im Frühling 1924 von litauischen Gliedern meiner Gemeinde gebeten, beim Pfarrer Dr. Gaigalat brieflich anzufragen, ob er, wenn er zum litauischen Senior gewählt werden würde, die Wahl annehmen würde. Darauf antwortete Pfarrer Gaigalat, er möchte dieses Amt nur in dem Falle annehmen, wenn sich kein anderer passender Kandidat finden würde. Als dieses dem Senior
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Korruption unter den Evangelischen alle mögliche Hilfe geleistet hat. Von diesem Vorwurf wird sich Kibelka- Tittelbach nie reinigen können, wobei noch zu bemerken ist, dass der Präsident Missionar Kibelka der Geführte, Tittelbach aber der Leiter war, er daher auch die Hauptverantwortung für die Zerwürf- nisse in der Kirche zu tragen hat. Wie- mer ist ein selten gewissenhafter, frommer, treuer
Kibelka bekannt wurde, liess er während der litauischen Synode in Sudargen immer wieder seinen Unwillen darüber aus. Ebenso un- willig war darüber Tittelbach bei der Sitzung des Konsistoriums vom 13. August 1924 in Kaunas. Er wiederholte einige Male, es sei etwas Unverzeihliches, dass ich an Pfarrer Gaigalat diesen Brief geschrieben habe. Er besprach sich mit Senior Kibelka und einigen anderen Gesinnungsgenossen, und es wurde ein Beschluss des Konsistoriums gefasst, durch den ich verschiedener Vergehen beschuldigt wurde:
1. Ich hätte die deutsche Synode zu früh verlassen.
2. Ich hätte trotz des Auftrages des Senior Kibelka unterlassen, eine Gemeindeversammlung bei Gelegenheit einer Kirchenvisitation einzuberufen.
3. Ich hätte die Konfirmanden nicht genügend beaufsichtigt, eine Beerdigung zu spät vollzogen, eine Versammlung meiner An- hänger veranstaltet. Ich sollte deshalb mich um eine andere Stelle bewerben. — Ich erklärte dem Konsistorium, dass alle diese Be- schuldigungen unberechtigt seien, und zwar:
1. Ich wäre gezwungen gewesen, die Synode vor dem Abschluss der Sitzungen zu verlassen, da ich meine grosse Gemeinde nicht an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen ohne Gottesdienst und Abendmahl lassen durfte.
2. Dass Senior Kibelkas Anklage wegen Nichteinberufung einer Gemeindeversammlung auf einer Unwahrheit beruhte, beweise sein eigenes Schreiben.
3. Dass die Beaufsichtigung der Konfirmanden vor dem Unter- richt nur vom Kantor zu erwarten sei, woran ich den Kantor öfters erinnert habe.
4. Dass ich dieses Mal nur friedlich gesinnte kirchliche Ge- meindeglieder versammelte, weil bei der Beteiligung meiner Gegner oft Zank und Streit stattfand.
Da kam am 6. April 1925 ein Schreiben des Konsistoriums an mich, durch welches mir mitgeteilt wurde, dass ich von der Ver- waltung der Gemeinde Tauroggen vom 1. Mai befreit sei.
Ich halte diese angebliche Absetzung für etwas durchaus Un- gesetzliches und zwar: a) Aus materiellen Gründen; denn das Kon-
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und arbeitsamer Diener der Kirche, dem man weiter keine Vorwürfe machen könnte, als dass er bei seiner riesigen Gemeinde zu sehr mit Arbeiten überlastet war. Seinen Gegnern missfiel seine Frömmigkeit und seine nationale Unparteilichkeit. Er ist ein Deutscher; in seiner Familie wird nur deutsch gesprochen; seine deut- schen Gemeindeglieder erfreuen sich durch ihn einer viel intensiveren Pflege als die litauischen; Jünglingsverein, Jungfrauenverein, Posaunenchor, Frauenverein und Mis- sionsverein werden von ihm in deutscher, nicht litauischer
sistorium konte mir nur Dinge vorwerfen, die mir meine Feinde nachsagten, nicht aber die Gemeinde. Diese bildeten nur einen Vor- wand für die Absetzung; die eigentlichen Gründe waren ja 1. meine Anfrage an Dr. Gaigalat, 2. das Verlangen, meine Gemeinde für ein- gewanderte Missionare zu bekommen. b) Aus formellen Gründen: 1. Es wurden mir die Anklagepunkte vor der Absetzung nicht mit- geteilt. 2. Ich bin bei der Absetzung vor kein Konsistorialgericht geladen worden, und hatte keine Gelegenheit mich zu verteidigen. 3. Ich habe kein Gerichtsurteil des Konsistorialgerichts erhalten, sondern nur eine von dem Geschäftsführer des Konsistoriums unter- zeichnete Mitteilung.
II. Meine Beschwerde bei dem Ministerium.
Gegen diese Verfügung protestierte ich durch ein Schreiben an das Konsistorium, und verlangte einen Widerruf meiner Absetzung. Vor der Absendung meiner Klage verlas ich sie der Gemeinde nach dem Gottesdienst, damit die Gemeinde die Angelegenheit auch kennen lernen könnte, wo ihr Pastor mit Amtsentsetzung bestraft werden sollte.
An die Synoden konnte ich nicht appellieren: a) Die deutsche Synode sollte erst ungefähr in zwei Monaten tagen. Das Konsistorium aber hatte bestimmt, ich sollte in 24 Tagen von der Bedienung der Gemeinde zurücktreten. b) Es war ja klar, dass die Synoden von den anzuklagenden Mitgliedern des Konsistoriums sich zu sehr beein- flussen lassen würden, besonders die deutsche Synode, deren Leiter gerade die Glieder des Konsistoriums waren, die meine Gegner im Kirchenrat unterstützten, dass sie mich um meine Besoldung bringen und gegen mich in der Gemeinde immer erfolgreicher hetzen konnten.
Meine Befürchtungen bestätigten sich voll und ganz: Die deutsche Synode von 1925 wurde von den betreffenden Mitgliedern des Kon- sistoriums, bevor ich noch zur Synode ankam, gegen mich aufgereizt, so dass die Synodalen mich nur schmähen, nicht aber meine Ange- legenheit gerecht beurteilen konnten.
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Sprache geleitet, trotzdem wurde er in der Hetzpresse als chauvänistischer Litauer
bezeichnet. * * *
Auf der Deutschen Synode in Kaunas 1925 haben sich die bereits erwähnten drei Ausländer hervorgetan, die rechtmässig nicht dort hingehörten: Baumgärtel, Eckart und Broederich, von denen die beiden ersten in den Synodalvorstand gewählt wurden.
Zunächst wurde zur Gründung einerevange- lischen Fakultät an der Landesuniversi- tät Stellung genommen und folgende Resolution be-
IV. Warumich meine Klage nicht zurücknehmen konnte.
Ich konnte nach der deutschen Synode von 1925 mich nicht mehr entschliessen, meine Beschwerden über die drei Glieder des Kon- sistoriums zurückzunehmen: 1. Es war offenbar geworden, dass der deutschen Synode meine Sache falsch dargestellt worden war. 2. Von der litauischen Synode konnte ich auch nicht mehr Einsicht und ein unparteiisches Urteil erwarten, da auch der Leiter der litauischen Synode unter dem Einfluss Tittelbachs stand. 3. Tittelbach be- schimpfte mich öffentlich auf der deutschen Synode von 1925 — ich hätte den Verfolgungswahn. 4. Tittelbach nahm bei den deutschen Synoden von 1925 und 1926 die rechtmässig gewählten Abgeord- neten nicht an; er nahm aber die von meinen Gegnern ohne jede Gemeindewahl aufgestellten Personen als stimmberechtigte Synodal- abgeordnete an. 5. Herr Kinder schmähte mich immer wieder auf der deutschen Synode von 1925 mit dem Worte „unverschämt“. 6. Herr Kinder versprach mir zwar die mir noch für das Jahr 1924 rückständige Gage als Vizepräsident des Konsistoriums (480 Lit) zu übersenden, redete sich aber dann aus, er habe dazu keine Mittel, wiewohl er das Geld bekommen hatte. 7. Trotzdem der Mi- nister des Innern ausdrücklich verlangte, meine sogenannte Ab- setzung solle als ungeschehen angesehen werden, liessen die be- treffenden drei Herren den Pastor Weihrauch dreimal nach Tau- roggen zur Uebernahme der Gemeinde kommen. 8. Senior Kibelka wollte auch auf der litauischen Synode zu Tauroggen 1925 statt der rechtmässig gewählten Abgeordneten, die ohne jede Bekannt- machung von meinen Gegnern im Kirchenrat aus ihrer Mitte aufge- stellten Männer annehmen, wie Propst Tittelbach es auf der Deut- schen Synode getan hatte; und als dies nicht gelang, verliess Senior Kibelka mit seinen Anhängern die Synode und versuchte mit seinem
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schlossen: Die deutsche evang.-luti. Synode ist nicht in der Lage, an der Gründung und Ausgestaltung einer evangelischen Fakultät an der Universität mitzuarbeiten, solange nicht folgende Vorbedingun- gen sichergestellt sind: 1. Die Heranbildung der lutheri- schen Theologen in der Sprache Luthers, in welcher die ganze lutherische theologische Wissenschaft und Literatur geschrieben ist. 2. Die Universitätsausbildung der Luthera- ner in den Fächern Kirchengeschichte, Neues Testament und Systematik von blos lutherischen Gelehrten. 3. Die
Anhang die darauf fortgesetzte Synode für ungültig zu erklären, als ob er und die andern, die an der Synode nicht teilnehmen wollten, die Synode ausmachten und nicht die Synodalabgeordneten, die wirklich. an der Synode teilnahmen und die Mehrheit bildeten. 9, Dazu kommen: noch alle die Schmähungen in dem „Ev.-luth. Ge- meindeblatt für Litauen“, im „Aufwärts“, in „Auf der Warte“ und im Kalender für Litauen „Zeit und Ewigkeit“ pro 1926, wo Tittelbach die unwahre Mitteilung macht, ich hätte mein evangelisches „Lehrerseminar‘ der katholischen Geistlichkeit übergeben.
Ich konnte daher meine Anklage gegen Tittelbach, Kibelka und Kinder nicht zurücknehmen, wo sie sich entschlossen hatten, mich meines Amtes zu berauben, mich ohne jede Besoldung in Tauroggen monatelang dienen liessen, die Entschädigung für meine Reisen zu den Sitzungen des Konsistoriums mir entziehen wollten, mich münd- lich, durch Zeitungen und den Kalender verleumdeten, meine Ge- meinde besonders mit Hilfe der Pastoren Weihrauch, v. Mickwitz und durch Katterfelds Artikel immer wieder gegen mich aufwiegelten, so dass die Aufgehetzten mir in Schilale die Kirche verschlossen und dann die Kirchenbücher aus dem Kantorat stahlen.
Pfarrer Gaigalat hat sich nicht als Verleumder, als Helfershelfer von Betrügern, als Aufwiegler von Gemeinden anderer Pastoren erwiesen; er hat niemandem eine Grube gegraben, wie mir das die genannten drei Glieder des früheren Konsistoriums getan haben. Durch Pfarrer Gaigalat und das neue Konsistorium sind bereits die Gemeinden Tauroggen, Georgenburg und Godlewo zur Ordnung ge- langt. Wenn nun aber die Anhänger des früheren Konsistoriums dar- auf hinweisen, dass die Wahl des jetzigen Litauischen Seniors, Pfarrer Dr. Gaigalat, nicht rechtmässig gewesen sei, so muss ich das zurückweisen, denn a) es hat an der betreffenden Synode die ‘ Mehrzahl teilgenommen, nämlich 18 von 32 der Erschienenen, und zwar diejenigen Synodalen, die auf die Teilnahme an der Synode nicht verzichten wollten, b) die Akten der Synode von 1925, auf wel- cher der Pfarrer Dr. Gaigalat zum litauischen Senior gewählt wurde,
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Heranbildung an der Universität blos solcher Personen, deren Vorbildung die Absolvierung eines humanistischen Gymnasiums ist. — Es ist selbstverständlich, dass bei der Gründung des Brandolys (Kern) und der Wahl der Pro- fessoren die lutherische Kirche Litauens nicht nur gehört, sondern ihr auch entscheidender Einfluss eingeräumt wird‘). 2
Die Amtsentsetzung Wiemers wurde gutgeheissen. Seine Schuld wurde vorehmlich darin ge- funden, dasser eine Aufforderung anDr. Gaigalatis zur PräsidentschaftdesKonsi- storiumsGross-Litauens gestellt hatte(!). Die diesbezügliche Resolution Baumgärtels schliesst mit folgendem Passus:
Die Gemeinde Tauroggen ist durch den bestellten Administrator P. Weihrauch dahin zu verständi- gen, dass sie, falls sie eine weitere Bedienung durch den abgesetzten Pastor gutheisst, aus dem deut- schen Synodalverband ausscheidet, und etwaige durch P. Wiemer noch geschehende Amtshandlungen Rechtsgültigkeit nicht besitzen werden.
sind von sachverständigen Juristen geprüft, richtig befunden und darum von dem Ministerium des Innern bestätigt worden. Daher wurde Pfarrer Dr. Gaigalat mit Recht von dem Staatspräsidenten zum Präsidenten des Konsistoriums ernannt. c) Am wenigsten dürfen Personen, die zur Litauischen Synode nicht gehören, die Wahl des litauischen Seniors kritisieren. Wie die Litauer und die Letten sich nicht in die Angelegenheiten der Deutschen Synode zu stecken haben, so haben auch unsere deutschen Glaubensgenossen kein Recht, die Wahl des litauischen Seniors zu beanstanden. Die Pastoren Tittel- bach, Kibelka, Katterfeld und Herr Kinder wissen, dass sie nur in dem Falle bei Gott Gnade finden und ein gutes Gewissen erlangen können, wenn sie das dem Pfarrer Dr. Gaigalat, der Kirche und mir angetane Unrecht reumütig und eben so öffentlich bekennen, wie sie es begangen haben.
1) Obgleich in vierjähriger Tätigkeit der Fakultät keines der obi- gen desideria voll erfüllt worden ist, so hat P, Tittelbach nun doch seine Bereitwilligkeit erklärt, als Docent in die Fakultät nach dem Abgange Dr. Lutanskys einzutreten.
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Die Angelegenheit des P. Wiemer ist im Vorhergehenden etwas ausführlich behandelt worden, um durch ihre Klarlegung zu zeigen, wie ungerecht und parteiisch gewisse Personen, die an der Spitze der evgl. luth. Kirche Litauens standen, gehandelt haben. An solcher Parteilichkeit und Unordnung führender Kirchenmänner nahmen ver- schiedene Gemeinden Anstoss und wünschten sie nicht länger als. Leiter ihres Kirchenwesens zu behalten. Die litauische Synode hat daher andere Männer gewählt, hat dabei jedoch auch gleichsam in. ein böses Wespennest Ze aulen.
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Die or Narsaht zwischen den Deutschen und Litauern iin der Jurbarker Gemeinde (Georgenburg an der Memel) hatte ihren Grund in nationalen